Haben Sie gewusst und daran gedacht...

Dass Selbständigerwerbende auf Grund des Steuergesetzes über Einnahmen und Ausgaben während des Geschäftjahres aufzeichnungspflichtig sind?

Dass Firmen, welche im Handelsregister eingetragen sind, verpflichtet sind eine kaufmännische Buchhaltung (Buchführungspflicht) zu führen.

Dass alle Buchungsbelege sowie die Geschäftskorrespondenz während zehn Jahren aufbewahrt werden müssen.

Dass die Betriebsrechnung und die Bilanz im Original aufzubewahren sind. Die übrigen Geschäftsbücher können als Aufzeichnungen auf Bild- oder Datenträger aufbewahrt werden (im Bedarfsfall müssen diese auch noch nach zehn Jahren noch gelesen werden können und Sie dafür besorgt sein müssen, dass dies auch noch möglich ist).

Dass Sie sich und Ihre Angestellte bei der AHV anmelden müssen.

Dass Sie vor Geschäftsbeginn abklären sollten, ob Ihr Betrieb MWSt- pflichtig ist oder bereits im ersten Geschäftsjahr werden könnte.

Dass Sie sich Gedanken über Ihre Altersvorsorge machen sollten. Im Falle von Angestellten je nach Lohnsumme dem obligatorischen BVG unterstehen.

Dass Sie sich ebenfalls Gedanken über einen genügenden Versicherungsschutz für Ereignisse, Unfälle, Erwerbsausfälle etc machen sollten und diesbezüglich am Besten einen Versicherungsberater aufsuchen sollten.

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