Zahlung und Einreichungsfristen der Steuererklärung

Bund: Bundessteuer 2019

Bei der Direkten Bundessteuer werden Sie anfangs März 2020 eine provisorische Veranlagung für das Steuerjahr 2019 erhalten. Diese ist bis zum 31. März 2020 zu bezahlen.

Diese provisorische Veranlagung basiert auf der letzten definitiven Bundessteuerveranlagung. Sollte sich Ihr Einkommen 2019 stark verändert haben, so können Sie den Vorauszahlungs-Betrag sowohl nach oben als auch nach unten anpassen.

Kanton: Kontons- und Gemeindesteuer 2019

In den meisten Kantonen sind diese Steuern im laufenden Jahr mit à conto Zahlungen zu begleichen. In Basel ist das im Jahr 2019 erzielte Einkommen bis spätestens am 31.5.2020 (Fälligkeit) zu bezahlen. Dafür erhalten Sie anfangs November 2020 zwei leere Einzahlungsscheine zugestellt.

Bis zu diesem Zeitpunkt werden Sie noch keine defintive Steuerabrechnung haben und trotzdem wird ihnen ab diesem Zeitpunkt ein Verzugszins verrechnet (z.B. BS 3.5% oder BL 6%).

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